Exponate vor dem Amtsgericht Ravensburg

Der Mahntafel-Prozess – das juristische Großereignis des Jahres in Ravensburg

Bürgerinitiative Prozessbeobachter vor dem Amtsgericht Ravensburg

Der  Verdacht einer Scheingerichtsbarkeit wurde erhärtet – und durch Gerichtsurteil bestätigt.

Zur Beweisführung wurden Exponate wie der „Graue Bus, Pinocchio usw. aufgestellt und als Erkennungsmelodie das „Lied der Freiheit“ vor dem Amtsgericht abgespielt.

Der Gerichtstermin für den 13.8.2015 morgens um 8.00 Uhr angesetzt, hatte nicht nur einen hohen Symbolcharakter, weil ebenfalls am 13.8. vor 54 Jahren eine Ungerechtigkeitsmauer zwischen deutschen Bürgern hochgezogen wurde, massiv gegen Menschenrechte und das Recht zum Aussprechen und Verbreiten der Wahrheit verstoßen wurde. Trotz hoffen auf neutrale Ermittlungen und Aufklärung zu den von der BI bekanntgemachten amtlich dokumentierten und offenkundigen Verbrechen, sind diese nicht verfolgt worden. Stattdessen wird zur Vertuschung und weiterer Verbrechen Täter-Opfer-Umkehr zur Verurteilung Unschuldiger betrieben.

Mauer des Verschweigens

Bangen war auch deshalb angesagt, weil ein Richter den landesweit bekannt schlechten Ruf, wegen des desolaten Zustandes der ravensburger Justiz öffentlich beklagte. Dieses Bangen begründet sich auch auf die Tatsache, dass mehrere Mitstreiter der BI wegen des Aussprechens und Darlegung der Wahrheit, wiederholt unschuldig zu schweren Strafen verurteilt wurden. Darauf gestützt wurden schwere Plünderungen, Haus- und Hofraub bis hin zur Deportation in die Irrenanstalt und Zwangs-psychiatriesierung mit völliger Rechtlosstellung durch Entmündigung veranlasst. Im Weiteren folgte Vertreibung von Haus und Hof in die Obdachlosigkeit und Mittellosigkeit sowie ein nichtverfolgter Mordanschlag.

Vor diesem ungeheuren Bedrohungsszenario fand diese im Vorfeld schon als „Scheingerichtsverfahren“ bekannt gemachte Veranstaltung statt. Die wiederholten Versuche durch die Justiz, die Bürgerinitiative Prozessbeobachter beim Aussprechen der Wahrheit und der Sichtbarmachung von Verbrechen durch staatliche Organe, zu hindern sind trauriger Beweis.  Unter diesen Vorzeichen musste zur „Exempelstatuierung“ eine Bestrafung eines unschuldig Verfolgten mit Justizwillkür durch Vorverurteilung befürchtet werden.

Walze - Justiz macht Gesetze platt

Die Fakten: Amtsgericht Ravensburg Herrenstraße 42, Gerichtsverfahren AZ, Großer Sitzungssaal im UG, Eingangskontrolle wie bei RAF-Prozessen: 4 Justizler in Uniform, Erklärung des Prozedere in  freundlichem Umgangston, Durchgangsscanner, Abgabe aller Sachen am Körper vom Taschentuch bis Handy in eine Box,  Kontrolle durch Handscanner, Leibesvisitation, Rückgabe des Taschentuchs. Richterin Frau Hidde (Vornamen nicht genannt – geheim?)  Staatsanwalt Feil (Vornamen nicht genannt, geheim?) aus Ulm.

Die neutrale Dokumentation der Verhandlung war trotz Schreibens des  Justizministeriums an die BI mit der „Zulassung von Ton- und Bildaufnahmen für persönliche Zwecke“ nicht möglich. Auch nach Information der Richterin Hidde über dieses Schreiben und Beantragung hob Sie Ihr erlassenes Fotografierverbot nicht auf. Somit wurde eine gerichtsverwertbare Beweisführung zielgerichtet und vorsätzlich zum Nachteil des Beklagten und der BI verhindert.

Verdacht: „Wer Böses vor hat, oder etwas zu verbergen, zu verheimlichen oder vor Beweisführung schützen will, hindert Besucher an der Dokumentation durch Bild- und Tonaufnahmen“.

Zum Verfahren: Nachdem der Große Sitzungssaal bis auf den letzten Platz von Prozessbeobachtern und Besuchern gefüllt war, begann die Vorsitzende Richterin Hidde das Gerichtsverfahren gegen einen Beschuldigten der Bürgerinitiative Prozessbeobachter (BI). Das übliche Szenario begann. Die Üblichkeit wurde unterbrochen in dem der Angeklagte, auf seinen vorher gestellten Antrag verwies: Er vermutete sich vor einem deutschen Gericht, mit einer Urteilsfindung und Urteilssprechung „Im Namen des Volkes“. Die Richterin Hidde und der Staatsanwalt Feil wurden nach Ihrer Legitimation oder gültigem Amtsausweis nach deutschem Recht befragt.

Zum Erstaunen des Angeklagten und der Besucher konnte keine der beiden Personen, Hidde und Feil diese zwingend erforderlichen Dokumente zum Beweis des rechtstaatlichen Handelns gegenüber Bürgern vorlegen. Auch die Vornamen sind nicht bekannt. Dies sorgte später noch für eine Überraschung. Während die deutschen Bürokraten doch bei jedem kleinen Behördengang und Rechtsgeschäften Ausweispapiere und korrekte Unterschriften fordern, hält man sich hier sehr bedeckt. Diese „juristische Seltsamkeit“ von Personen die als Beamte in öffentlichen Ämtern mit grundlegenden Belangen und Bürgerrechten teilweise sogar  „Im Namen des Volkes“ gegen Bürger tätig sind, sollten sich während des Verfahrens wiederholen und zu derartigem Erstaunen der Gäste führen, dass die Richterin „Ruhe im Gerichtssaal!“ einfordern musste.

Grauer Bus vor dem Amtsgericht

Im Vorfeld wurde beim Gericht die Aufstellung von Beweismitteln der BI zu deren Gewaltfreiheit und Aktionen im Gerichtssaal und wegen der Größe der Exponate auch vor dem Gericht beantragt und dort genehmigt.

Wegen dem Ordnungs- und Regulierungswahn mit der ausgesprochenen Liebe zu Gebühren, musste bei der notleidenden Stadt Ravensburg ein Antrag auf „Sondernutzung“ des Gehwegstreifens gestellt werden. Er wurde für die Zeit von 7.00 Uhr bis Ende der Veranstaltung mit Kosten für die Bürgerinitiative von 30.00 € genehmigt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens war die Stadt Ravensburg mit 3 Damen der Einladung der BI gefolgt. Sie bestaunten die Exponate der BI zur Beweissicherung und waren bei der über 5 stündigen Gerichtsverhandlung als Besucherinnen somit Zeugen für die als Justizverbrechen zu wertenden Vorkommnisse.

Der Angeklagte erklärte zu Beginn, dass er keine Straftaten begangen habe und daher unschuldig sei.
Zum Beweis der Partei- und Gewaltfreiheit der BI wurde dem Gericht ein Flugblatt „Wer sind wir“ vorgelesen und vorgelegt und anschießend das Vaterunser der Bürgerinitiative vorgetragen. Dabei konnte beobachtet werden, dass bei den letzten Sätzen des Gebets beim Gericht leichtes Unbehagen aufkam: … „Führe all Jene die an uns schuldig geworden sind, einer gerechten Strafe zu. Mach uns frei von Unterdrückung, Sklaverei, Beraubungen, Überwachungen, Vertreibungen, Willkür, Gewalt und Existenzvernichtungen. Es ist an der Zeit, uns von allen bösen Menschen und Übeln zu befreien. Amen„.

Kleine Warnglocke mit Buch

Bildunterschrift: Das Buch „Einspruch“ war im Vorfeld dem Amtsgerichtsdirektor Grewe vorgelegt worden, damit es die Richter/innen im Umlaufverfahren lesen konnten. Die Richterin Hidde machte von diesem Angebot der BI keinen Gebrauch.

Im Verfahren wurde vom Angeklagten zu Beginn auf 2 fristgerecht geladene Zeugen Exlandrat Kurt Widmaier und Bürgermeister Artur Rauch hingewiesen und während des Verfahrens die Anhörung von 2 weiteren von ihm benannten und anwesenden Zeugen gefordert. Daraufhin mussten die anwesenden 2 Zeugen, die sich im Gerichtssaal befanden, zu recht den Saal verlassen und draußen warten.

Der Staatsanwalt verlass die seitenlangen Anklagepunkte, die derart lächerlich und grotesk waren, dass bei den Besuchern spontane Heiterkeitsausbrüchen nicht zu vermeiden waren. Offensichtlich mussten 4 Verfahren zusammen gelegt werden um aus einem „Nichts“ ein „Scheinetwas, ein angeblich Großes“ zu machen. Die Mücke zum Elefanten am „Amtsgerücht“ Ravensburg war geboren! – Ein anatomisches Wunder in den Mauern der Stadt Ravensburg am 13.8.2015!

Die Unzahl und Substanzlosigkeit der vom Staatsanwalt Feil kreierten Scheinanschuldigungen, die wechselnd von vermehrtem Unmut zur Heiterkeit bei den Besuchern führten, erkannte er offenbar während seines Vortrags selbst. Deshalb bot er nach ca. 2,5 Stunden der Richterin an: „Man solle die Kirche im Dorf lassen!“ Nun reduzierter er die, von ihm in stundelanger Arbeit vorbereitete Anklage auf konkret: 4 Schein-Tatvorwürfe, die jeweils wegen ihrer unglaublichen Schwere eine „staatsgefährdende Bedrohung“ darstellen sollten:

  1. Klage wegen angeblicher Beleidigung des früheren LOSTA Herbert Heister, mittels Wahrheitstabelle und Plakaten. ( Bitte Wahrheitstabelle anklicken und den „angeblichen Beleidigungsvorwurf begründen)
  2. Angeblicher Missbrauch des Notruf Telefons,
  3. Angebliche Beleidigung durch Anbringens einer Mahntafel, und deren wahrheitsgemäßen Aussage.
  4. Angeblicher Verstoß gegen das Kunsturheberrecht – Fotografie zur Beweissicherung zu Straftaten.

Die „Schwere der Taten“ setzte ein Ermittlungsverfahren in Gang, das Stoff für einen mehrteiligen Krimi – oder ein Drama zur Bürgerüberwachung, Mundtotmachung und Verschwendung von kriminalistischer Manpower, Ressourcen  und Steuergeldern bietet.

Pinocchio vor dem Amtsgericht Ravensburg
Was hört und sieht Pinocchio in Vertretung von Kretschmann, Manne Lucha, Hahn und Böhlen?

Übrigens der Grüne, Manne Lucha fuhr mit dem Fahrrad an den Beweisstücken vorbei: Sein Kommentar: „Dös is abber derb!“ – Für Nichtbayern: „Das ist aber derb!“  Ja, Herr Volksvertreter – derb ist auch, nur an den Problemen vorbei zu radeln, anstatt die real existierenden und Lucha bekannten Verbrechen anzugehen und die von der BI geforderte Parlamentarische Sonderkommission (SOKO) einzusetzen. Braucht man statt aufgeblasener dicker Backen und einer Radlerhose als Politiker, der wieder gewählt werden will „Einen Arsch in der Hose“?

Aus Gefälligkeit und Freundschaft zum beleidigten LOSTA Heister hatte der frühere Amtsgerichtsdirektor Hans Strohmann oder eine andere Person, offenbar ein Briefpapier ohne gültige Unterschrift und somit rechtsungültig in Umlauf gebracht und damit eine Gewaltaktion mittels einer ungesetzlichen Hausdurchsuchung zum Schaden für die gesetzlich garantierte Unversehrtheit der Wohnung des Angeklagten in Gang gesetzt.

Mit dem ausführenden Kripomann Bernhard Günther von der Abteilung  Staatsschutz (Stasi?) kam ein 8 köpfiges bewaffnetes Kommando in unzulässiger Weise ins Haus des Angeklagten. Günther, als Leiter des mobilen Einsatzkommandos kam der ihm bekannten und verpflichtenden Remonstrationspflicht trotz Protest und Hinweis des Angeklagten nicht nach, sondern durchsuchte die Wohn- und Büroräume, beschlagnahmte widerrechtlich die gesamte PC-Anlage und nahm diese samt anderen Sachen mit. Ein angeblicher Durchsuchungsbeschluss wurde an den Angeklagten nicht ausgegeben. Somit ein Beweismittel unterdrückt. Frage: Will man wiederholt das selbe Scheindokument gegen den Angeklagten / Bürgerinitiative verwenden? Bis heute ist zwar der PC zurück gegeben, der wiederholt geforderte Nachweis der Löschung der gespiegelten Daten nicht erbracht und außer einem „kriminologisch behandelten Klebebandrest“ keine Sachen zurückgegeben worden.

Dass Günther von seinem Chef, „Kriminalrat“ Uwe Stürmer, der bereits mit seinem Helfer Josef Hiller wegen Freiheitsberaubung und Gewalt gegen Bürger aktenkundig bekannt sind, gedeckt und ermuntert wird, ist nachvollziehbar. Schließlich werden aus diesem Zuständigkeitsbereich laufend neue Übergriffe und „Gefälligkeitseinsätze“ sowie der Missbrauch staatlicher Gewalt durch Polizei gegen Bürger bekannt.

Bei  Gericht wurde beantragt, den Zeugen Günther nicht zu vernehmen und die Verhandlung sofort einzustellen. Günther hatte in den Ermittlungsakten unzulässige, tendenziöse Vorverurteilung betrieben und beleidigende Falschbehauptungen aufgestellt. Hierzu zählen die Behauptung, der Beklagte sei ein „BRD- Verweigerer“ und ein „Querulant“. Diese unzulässigen herabwürdigenden Aussagen zur Beeinflussung des Staatsanwaltes Feil wurden wiederholt in den Ermittlungsakten festgestellt.

Der Angeklagte erklärte dem  Gericht: Die Mitstreiter der BI sind keine BRD-Verweigerer und keine Querulanten. Diese Begriffe dienen nur der Diffamierung, Herabsetzung und Falschverdächtigung. Die BI verlangt von einem Rechtstaat Schutz der Bürger und Einhaltung der Gesetze.

Beim Gericht wurde wegen der Schwere der Vorwürfe der Antrag gestellt: „Sofortige Einstellung des Verfahrens.“ Begründung: Aus der Literatur: „Die Bezeichnung „Querulant“ ist ein unzulässiger Begriff aus der NAZI – Zeit. Wird er durch eine Amtsperson angewandt, erfordert dies die sofortige Beendigung des Verfahrens“. Da diese Vorwürfe schon im Vorfeld mehrfach zur Vorverurteilung erhoben wurden, sind die Ermittlungsergebnisse nicht relevant und nicht gerichtsverwertbar. Trotz vehementer Forderung des Angeklagten und des schriftlichen Antrages zum Zeugen Günther mit Strafantrag und Antrag zur Strafverfolgung überging das Gericht diese Anträge und fuhr im Verfahren fort.

Exponate im Gerichtssaal

Nachstellung der im Gerichtssaal aufgestellten Beweise für die Strafvereitelung im Amte. Täter-Opfer-Umkehr der Staatsanwaltschaft, MahntafelBaumscheibe für Kretschmann usw..

Zum Anklagepunkt 1.:

Die Wahrheitstabelle ist eine öffentliche Strafanzeige. Die von der Staatsanwaltschaft Ravensburg nicht verfolgt wurde und daher auch bis nach Stuttgart zur dortigen Generalstaatsanwaltschaft / Landgericht gebracht werden musste. Diese Tabelle ist seit Monaten auf der Homepage und wurde auch in Wangen bei der Zivilcourage-Preisverleihung gezeigt.

Die Wahrheitstabelle wurde auch zum Aushang in das Staatsministerium, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und dem Justizministerium als Leihgabe zum Aushang im Foyer zur Verfügung gestellt. Sie befinden sich weiterhin dort – ohne Beanstandungen.

So wurde auch ein Exemplar der Wahrheitstabelle zur Dokumentation zur Zeitgeschichte und Ausstellung in das Haus der Geschichte nach Stuttgart gegeben. In Würdigung des Engagements wurde die BI passend zum Logo zu einer laufenden Ausstellung zu Gerechtigkeit, Frieden und Freiheit eingeladen. Hiermit wurde auch eine Schwachstelle des sonst pingeligen Staatsschutzes offengelegt, denn in den Ermittlungsakten ist weder die Existenz der Wahrheitstabelle beim Staatsministerium, Justizminister, noch im Haus der Geschichte aufgeführt. Es scheint, dass Quantität nicht gleich Qualität des sog. Staatsschutzes ist. Wer soll eigentlich vor wem geschützt werden?

Erschreckend ist fest zu stellen, das sich der LOSTA Herbert Heister zwar beleidigt fühlt, jedoch zu den Inhalten der Wahrheitstabelle und zur Strafvereitelung im Amte vom Staatsanwalt Feil nicht befragt und in Verantwortung genommen wurde. Wichtiger als die öffentlich gemachten Straftaten durch Strafvereitelung im Amte des LOSTA Heister zur Verfolgung von Verbrechen, scheint die Aufarbeitung der wahrheitsgemäßen, belastenden Flugblatt – Aussagen:

Flugblatt Mordversuch

Der Angeklagte meinte: Wegen der Weigerung der Medien, wie Schwäbischen Zeitung, SWR usw. über die Verbrechen durch Personen staatlicher Organe zu berichten und Anzeigen zur Einladung zu Gerichtsverhandlungen abzudrucken, müssten kreative Methoden der Öffentlichkeitsarbeit und der Motivation der Staatsanwaltschaft angewandt werden.

Plakate die in Reimform mit den Mitteln der freien Meinungsäußerung und gestützt auf Art. 20 Grundgesetz auf die obigen Verbrechen hinweisen, sind eine ungewöhnliche Art der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung. Es ist rechtlich bedenklich, dass LOSTA Heister erst auf diese freie Form der Strafanzeigen mit Beleidigung reagiert, anstatt zu ermitteln: „Bei Mordversuch nicht mit allen Mitteln, zu recherchieren und zu ermitteln, die Spuren sichern und fixieren, die namentlich bekannten Täter arrestieren…!“

Mordanschalgs Flugblatt an Staatsanwaltschafts-Türe

Herbert Heister wurde in den Zeugenstand gerufen. Befragung ergab, dass er keinen Amtsausweis während seiner aktiven Amtszeit hatte. Nach Beobachtungen der Besucher schien ihn dies arg zu belasten. Mit unglaublicher Dreistigkeit stellte sich Heister als beleidigt dar. Auf der Wahrheitstabelle ist wahrheitsgemäß LOSTA Heister in Ravensburg in Verantwortung für die mit Aktenzeichen korrekt bezeichneten schweren Verbrechen der Strafvereitelung usw. genannt, jedoch nicht beleidigt. Die auf der Wahrheitstabelle bezeichneten schweren Verbrechen werden weiterhin von der BI verfolgt und die Strafverfolgung gefordert. Im Gerichtsverfahren wurden diese gelisteten Straftaten usw. weder erwähnt noch Heister im Zeugenstand von Feil danach befragt.

Flugblatt Mordanschlag

Das Beweisfoto dokumentiert die unvollständige und Aussagen unterdrückende Würdigung von Beweismitteln zum Schutz und zur Strafvereitelung des Beschuldigten Heister. Er erklärte, dass ein Gespräch mit dem Angeklagten in der Staatsanwaltschaft ohne Beleidigungen abgelaufen war, obwohl der Beklagte von ihm wegen einer fremden Email falsch beschuldigt wurde. Er gab an, dass er in seiner Position schon „etwas aushalten müsse, dass aber die dauernden Plakataktionen ihm zu viel wurden. Er sei in den Plakaten für Alles in der Staatsanwaltschaft verantwortlich gemacht worden.“ (Als Chef der Staatsanwaltschaft ist er zweifelsfrei für alle Vorgänge in seinem Haus verantwortlich – wer sonst?)

Der Anklagepunkt 2. war die angebliche, missbräuchliche Nutzung des Notrufs in Stuttgart. Ein Zeuge wurde extra von Stuttgart herbeizitiert um im wesentlichen aussagen zu können, dass er als Pförtner des Gebäudes des Oberlandesgerichtes und Oberstaatsanwaltschaft fast nichts gesehen hatte, und der BI nach Rücksprache mit der Polizei die Wahrheitstabelle mit Tesa am Gebäude erlauben konnte.

Das Notruf- Telefonat zeigt mit dokumentiertem Mitschnitt, dass der Notruf-Polizist sich gerne zur Sache unterhielt und zu keiner Zeit, auf einen Missbrauch des Notrufs hinwies, oder eine andere Telefonnummer der Polizei genannt hatte. Es wäre für den diensthabenden Polizisten ein leichtes gewesen, beim Blinken auf dem Display eines ankommenden Notrufen auf anderen Leitungen, das Gespräch zu beenden. Der Missbrauch ist daher nicht gegeben, sondern wie andere Vorhaltungen nur eine Willkürbehauptung. Andernfalls müsste der diensthabende Polizist wegen Verfehlungen im Dienst belangt werden.

Mahntafel auf Geweg in Eichstegen

Der 3. Anklagepunkt betraf die „Mahntafel“ die aus Anlass der Vertreibung der Geschwister Nusser angefertigt wurde. Hierzu wurde der Bürgermeister der Gemeinde Eichstegen im Vorfeld angeschrieben und eine Mitwirkung bei der Text- und Grafikgestaltung angeboten. Doch es folgte nur ein Verbot zur Anbringung. Wegen der Dimension und Tragweite wurde eine genehmigte Gedenkveranstaltung vor dem Rathaus Eichstegen organisiert. Am Ende der Veranstaltung hatten nicht zu ermittelnde Sympathisanten eine Mahntafel auf dem Gehweg vor dem Hof Nusser montiert. Diese Tafel weist ebenfalls auf die von der Staatsanwaltschaft nichtverfolgten Verbrechen in der Region hin. Deshalb wurde sie wohl von der Gemeinde entfernt und aus dem Text eine Beleidigungsklage erstellt.

Immerhin wurde der Vorwurf der angeblichen Sachbeschädigung durch 8 Stück 6 mm Löcher im Bitumen weder in der Schadenhöhe beziffert noch weiterverfolgt. Sind die Löchlein schon unauffindbar?
Die Zeugin Borostowski vom Rathaus Eichstegen konnte nicht viel zur Aufklärung beitragen, war sich aber ganz sicher, dass der Angeklagte die Mahntafel nicht auf dem Gehweg in Eichstegen angebracht hatte. Sie gab jedoch interessante Einblicke in ihre und offenbar der gemeindeeigenen Sichtweise zum Nusserskandal. Sie erklärte sinngemäß, dass Nusser selber schuld sei. Wenn man von einer Bank Geld hole, müsse dies auch zurückgezahlt werden. Dieser Logik wurde vom Beklagten widersprochen, indem er das Gericht informierte, dass die BI mit Vollmacht ausgestattet, von der Volksbank Altshausen wiederholt verlangte, den Nachweis einer Kreditauszahlung an Nusser nachzuweisen. Dieser Nachweis kann von der Volksbank Altshausen nicht erbracht werden. (Was ging hier vor? Eine Zwangsversteigerung ohne reale Forderung zur Vernichtung von Haus, Hof und Existenz? Geldschöpfung aus dem Nichts?)

Vernehmung des Zeugen Polizisten Merk: Wegen der Weigerung sog. amtlicher Personen mit vollem Vor- und Zunamen zu unterschreiben und angeschrieben zu werden, musste ein Polizist stundenlang auf der Zeugenbank warten, um dann im Gerichtssaal festzustellen, dass er in der Sache nichts sagen kann. Es stellte sich heraus, dass bei der ravensburger Polizei zwei Polizisten „Merk“ beschäftigt sind… Eine spontane Erheiterung im Gerichtsaal setzte sich durch…

Zu 4: Kunsturheberrecht: Der Amtsleiter des Finanzamtes Sigmaringen, Dr. Gerhard Zwick hat den Zeugen Kohaut und seinen Kollegen Garschler, gemäß schriftlicher Akte und durch gerichtliche Zeugenaussage des Zeugen Kohaut zur Strafanzeige genötigt. Dies sorgte für Erstaunen im Gericht. Auf die Frage nach seinem Amtsausweis als Amtsperson beim Finanz – Amt verstrickte sich der Zuege Kohaut in Widersprüche, so dass er dann als Ausrede behauptete, nach § X-Y sei der durch das Steuergeheimnis gebunden. (Wie gut, dass es das Steuergeheimnis gibt)

Kohaut vor dem Nusserhof

Das Bild zeigt die beteiligten Personen bei der willkürlichen Zwangsräumung und Vertreibung der Geschwister Nusser von Hof und Heimat. Dabei auch die Herren Garschler und Kohaut vom Finanzamt Sigmaringen. Was wollten die „Amtspersonen“ von den mehrfach ausgeplünderten Geschwistern???

Weil der Zeuge Garschler offenbar wegen seinen unzulässigen Handlungen „Bauchweh“ bekam, ist er der Verhandlung trotz Zeugenladung ferngeblieben. Der Zeuge Kohaut verwickelte sich in Widersprüche und war daher für das Gericht unglaubwürdig.

Das Übersichtsbild mit mehreren Personen ist sowieso nicht angreifbar. Es ist ein Beweisfoto und Bild der Zeitgeschichte zur Dokumentation von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deshalb wurde der Strafvorwurf eingestellt. Interessant dabei, dass die Akteneinsicht ergab, dass der Vorgesetzte Dr. Gerhard Zwick in einer Strafanzeige gegen den Angeklagten massive, haltlose Vorwürfe aufstellte: „…Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ablehnt. Jegliches staatliches Handeln (sofern es ihm nicht nützlich ist) für unzulässig hält und dieses nach Kräften obstruiert. Bekannt ist dieser Personenkreis als BRD- Verweigerer oder auch Germanitier.“ Im weiteren folgt noch eine DIN A4 Seite an haltlosen Vorwürfen.  Interessant wird es wieder zum Schluss der nichtverfolgten Strafanzeige. Dr. Gerhard Zwick:“Zum Schutz meiner Bediensteten und der Funktionsfähigkeit unseres Dienstbetriebes halte ich daher eine konsequente und nachdrückliche strafrechtliche Verfolgung der strafrechtlich relevanten Übergriffe und Sachverhalte für erforderlich.“

Kommentar: Das Finanz – Amt Sigmaringen braucht Schutz für seine „Bediensteten“ zum Schutz des „Dienstbetriebes“ warum arbeiten keine „Beamten“ während der „Amtszeiten“? Leitet Herr Dr. Zwick einen privaten „Finanz – Dienstbetrieb?“  Eine entsprechende Anfrage mit Einsicht in den Amtsausweis wurde an Dr. Gerhard Zwick gestellt und eine Strafanzeige wegen Täuschung im Rechtsverkehr, Betrug und Beleidigung usw. vorbehalten. Mehrere Schadenersatzansprüche gegen den Leiter des Finanzamtes Sigmaringen sind anhängig. Dr. Gerhard Zwick hat den von ihm verursachten Schaden noch nicht ausgeglichen.

Die vom Angeklagten genannten Belastungszeugen gegen LOSTA Heister wurden trotz wiederholter Anträge zur Vernehmung nicht gehört. Diese waren in der Lage viel zu den in der Wahrheitstabelle und der Mahntafel auszusagen. Offensichtlich sollten diese Aussagen zur Wahrheit unterdrückt und verhindert werden…

Ein Novum am Amtsgericht Ravensburg war die Erlaubnis der Richterin Hidde, nach einer Sitzungspause, die Besucher mit der kleinen Warnglocke der BI in den Gerichtssaal zu rufen.

Der Staatsanwalt Feil kennt oder kann die auf der Wahrheitstabelle und Mahntafel bezeichneten Straftaten kennen. Er hat pflichtwidrig die Verfolgung der ihm bekannten Straftaten und Verbrechen verhindert und durch Täter-Opfer-Umkehr die Verfolgung Unschuldiger betrieben.

Dies setzte sich auch im Urteil der Richterin Hidde durch, die angeblich „Im Namen des Volkes“ durch Täter – Opfer – Umkehr den Angeklagten zu 1000,00 € Geldstrafe plus Gerichtskosten verurteilte.

Die Richterin und der Staatsanwalt verhöhnten den Angeklagten mit der Aufforderung: „Sie können weiterhin mit vorbildlichen Bürgerinitiativen zum Wohle der Menschen tätig sein.“

Die Bürgerinitiative Prozessbeobachter hat gegen das Scheinurteil bereits alle Rechtsmittel und Berufung eingelegt.

Walze - Justiz macht Gesetze platt

Beobachtungen:

Die von der BI eingeladenen Prozessbeobachter aus dem Staats-, Justiz- und Innenministerium fehlten.

Trotz Information der Presse konnte keine Berichterstattung festgestellt werden. Zensur? Wer hält den Deckel auf der Wahrheit?

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