
Zum Gartenfest der Landjugendgruppe bietet die am 20.7.2026 erfolgte Verhandlung am Amtsgericht Ravensburg außergewöhnlichen Pro- und Contra Gesprächsstoff. Schon das Antik-Datum 20.7.1944 mit dem Stauffenberg-Attentat gegen Hitler hat Symbolwert, denn es geht wieder darum Menschen mit Zivilcourage mittels Intrigen und Hinterhältigkeiten zu schaden und zu versuchen, diese zu Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher und kirchlicher Organe mundtot zu stellen
Da zum Verfahren in der Sache Feldkreuz Rebberg Kappel noch kein schriftliches Urteil vorliegt nur ein paar Fakten:
Das Feldkreuz wurde entgegen einem Pachtvertrag wissentlich, vorsätzlich und illegal durch mehrfachen Hausfriedensbruch durch eine Schnelldenker Bürgergruppe die den Begriff „Whatsup Club“ = „WC“ verdient aufgestellt und mit Beleuchtungsanlage versehen.
Der Pfarrer Weiger hatte fälschlicher Weise behauptet, dass die kath. Kirche über das gesamte Grundstück des Angeklagten ein unbeschränktes Fahr- und Gehrecht besitze und entsprechend Plakate aufgehängt.
Eine dazu illegal geplante Bergmesse musste durch Polizeieinsatz verhindert werden.
Diese Aktion war begründet, da auf Grund der vor Ort erwiesenen Staatsverbrechen und dem fehlenden Dorffrieden durch das Verhalten der Kirche bis hinauf zum Bischof das unerwünschte und über Jahre verhinderte Feldkreuz als Pharisäerzeichen zu werten ist.
Trotz Verhinderung des Bürgermeisters Restle zur Einladung im Amtsblatt der Gemeinde Horgenzell zur öffentlichen Gerichtsverhandlung, kam es zu einem vollen Gerichtssaal von interessierten Bürgern. Dabei ging es um den Vorwurf „Sachbeschädigung“ am Feldkreuz mit einem Radlader Kramer Allrad 312 SL in Gelb“. Der Angeklagte versicherte, dass er nie einen solchen Radlader besessen habe oder gefahren sei. Der Tatvorwurf ginge somit ins Leere.
Damit war die Verhandlung eigentlich beendet. Auch deshalb, weil die Staatsanwältin das Gericht belogen hatte und sie und die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit nicht agieren durften.
Doch dies wurde ignoriert und so nannte der Angeklagte das Verfahren einen „Koffer“ und drehte den Akkordeonkoffer mit dem er die Ordner transportierte symbolhaft um. Damit demonstrierte er, dass das Verfahren in die falsche Richtung geführt wird.

Dem Gericht zeigte der Angeklagte einen kleinen Verfahrensordner (oben liegend) zum aktuellen Verfahren und erklärte, dass der kleine Ordner für das Verfahren reichen könne, wenn dem Antrag auf sofortigen Freispruch infolge des falschen Tatvorwurfs und fehlender Beweise entsprochen würde. Dass es andererseits so komme, dass wieder auf Grund eines Fehlurteils am Amtsgericht RV in II. Instanz beim Landgericht mit 5 dicken Ordnern ein „Freispruch mit Stern“ erreicht würde. Dazu wären wieder mindestens weitere 6 Stunden Gerichtsaufenthalt zur überforderten Justiz erforderlich.
Dies wurde abgelehnt und so kam richtig „Musik“ in das Verfahren, so dass die eingeplante Zeit für ein „Hauruck-Verfahren“ weit überschritten wurde… Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig, da die Beweisführung wegen der schlampigen Ermittlungen der Polizei, usw, sich als äußerst rechtsfehlerhaft zeigten und sich plötzlich „Zeugen“ aus dem Publikum meldeten und sogar von der Richterin angehört wurden…
So blieb trotzdem die wichtige Frage ungeklärt, wie der behauptete, überhöhte Schaden von angeblich 500 € am Feldkreuz festgestellt und erwiesen sei. Ein fachliches Gutachten konnte nicht vorgelegt werden. Usw. Usw.

Wie groß ist dieser Sachschaden im Vordergrund, der von einem örtlichen Unternehmer auf einem Privatgelände zugefügt wurde? 500, 1000 oder mehr Euro? Muss hier aus Pingelei und Rechthaberei auch eine Strafanzeige (aber mit Sachverstädnigen Gutachten!) gestellt werden?
Der Fall „Feld-Kreuz-Kappel“ = „FKK“ und das Datum 20.7.1944 zeugen von den nackten Tatsachen, dass wie 1944 ein durch Spionage, Hinterhalt, Diskriminierung, Mißachtung von Eigentums- und Bürgerrechten usw. eine Skulptur Bedeutung erhält, die als „Pharisäerkreuz“ benannt werden könnte.
Da es hierbei um „Glauben = Nichtwissen sowie „für wahr halten!“ und nicht wie beim „Horgenzeller-Stinke-Finger“ um Faktenwissen und korrekte Prozessführung geht, kommt diesem interkonfessionellen Mahnmal des „HSF“ zum Unrecht im angeblichen Rechtsstaat größere Bedeutung zu.
Obwohl zum Verfahren vom Angeklagten 19 Schriftseiten mit Anträgen vorliegen, wurden nicht einmal dem Antrag entsprochen 2 weitere zusammenhängende Verfahren z.B. mit den Hausfriedensbrüchen zu behandeln. So wurden auch die Anträge ignoriert durch richterlichen Beschluss die dem Angeklagten zustehenden, jedoch verweigerten Akteneinsichten beim Staats-, Innen- und Agrarministerium zu fordern. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Informationsbeschaffung und Rechtsgewähr.
Ebenso wurden von dem Angeklagten geforderten 6 Zeugen ohne Begründung vom Gericht kein Einziger geladen und gehört.
Nicht hören wollte die Richterin auch die Tatsachen zur öffentlichen Verdächtigung der angeblichen Vergiftung der Bodenseetrinkwasserversorgung für 5 Millionen Menschen, obwohl der leitende Ermittler erklärte: „Wir wussten von Anfang an, dass sie als Täter nicht in Frage kommen. Aber wir mussten!!!
Nicht einmal der Pfarrer Weiger, der als Geschädigter der „Kath. Seelsorgeeinheit Zocklerland“ eine Strafanzeige gestellt hatte, war bei Gericht… Muss der Klerus wieder geschont werden oder fehlt es an Argumenten?
Da der Ortsvorsteher Hund, als Nichtgeschädigter, ebenfalls eine Strafanzeige gestellt hatte, wurde er als Zeuge geladen und geriet in eine persönliche Notlage. Dies deshalb, weil er nach eigener Aussage nicht verstanden hat, weshalb er als Zeuge geladen wird. Er habe doch der Polizei gesagt, dass er anonym bleiben wolle, da er nicht einmal wusste, dass der Angeklagte diese Straftat begangen habe…Noch Fragen?
Wäre ein Vorort-Wettbewerb hilfreich, der die beweisbaren Hilfen der Kirchengemeinde mit denen der Bürgerinitiative Prozessbeobachter in der Region vergleicht? Ein große Aufgabe für die WC-Aktivisten.
Zur Vermeidung weiterer Peinlichkeiten und der Störung des Dorffriedens ist die Rücknahme der Strafanzeige angesagt.
Da zum Zeitpunkt dieser Berichterstellung (22.7.2026) kein schriftliches Gerichts-Urteil vorliegt, kann über Details noch nicht berichtet werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sich die interessierten Prozessbeobachter bei der II. Instanz, beim Landgericht Ravensburg wieder sehen können.