Monatsarchiv: Juli 2026
Obacht! „Rutenfest“, das Warnzeichen von Ravensburg als Zeichen der Informations-unterdrückung zu Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe und Verfolgung Unschuldiger!

Die Präsentation der Werbetafeln zum Rutenfest zeigen ungewollt jedoch realistisch Risse in der Stadt, Verwaltung, Behörden und beim sog. Festumzug.
Die Stadt Ravensburg hat sich wieder, wo möglich herausgeputzt und schön gemacht und täuscht dabei über diverse unschöne Ereignisse hinweg: So wird z.B. vom Leiter des Rutenfest-Komitee´s Dieter Graf behauptet, dass der Rutenfest-Umzug nicht politisch sei, während die Presse längst über politische Veränderungen berichtet.
Das behauptete Kinder- und Heimatfest kommt wegen der „ewig gestrigen“ Umzüge mit offenbar zwangsverpflichteten Lehrern und tausenden Schülern mit Rutenwedeln ohne aktiven Zeitbezug zu Vorgängen in der Region altbacken daher. Dabei sollte die unverrückbare Antike immer noch hinter den Veränderungsmöglichkeiten der Realität stehen.
Die Tribünen mit Vertretern aus der Politik in erster Reihe und die Ansprachen des OB Daniel Rapp verfolgen längst politische Ziele, auch zur Rufschadenabwendung von Lokalpolitikern.
So wird z.B. die CDU Frau Rommelspacher trotz bei der Staatsanwaltschaft beantragten und anhängigen Strafverfolgungen wegen Straftaten gegen das Informations- und Presserecht anwesend sein und vom OB wie andere sog. Würdenträger lobend begrüßt werden.
Vielleicht auch der Herr Peter Hans Otto, der einen journalistisch Tätigen unter Zeugen von mindestens 5 Polizisten mit einem Faustschlag- Kinnhaken grundlos schlug und an der Ausübung seiner freien Berichterstattung zu den unrühmlichen Vorkommnissen beim Vortrag am 20.4.2026 des Jens Rommel, Generalbundesanwalt im Waaghaus hindern wollte. Hierbei hatte unter Leitung der Frau Rommelspacher der Anwaltverein durch die Presse „Juristen und juristisch interessierte Bürger zum Vortrag eingeladen“ und dann ungesetzlich die öffentlich angekündigte Veranstaltung in eine Nichtöffentliche umbenannt, um so Bürgern ohne angebliche Einladung willkürlich den Zugang zu verwehren.

Das „Blaue Haus“ bietet für Bürger außer dem anonymisierten durch Schräglage jedoch optischen Hinweis auf Schieflagen in der Stadt und keinerlei verwertbaren Informationen, weil auch der eingebaute Kummer- Briefkasten gezielt keine Beachtung findet. Dagegen verweist das von der partei- und gewaltfreien Bürgerinitiative Prozessbeobachter aufgestellte landw. Gerät in der Fachsprache als „Atomiseur“ bezeichnet, eine Unmenge von regionalen Problemen. Dies deshalb weil der „Atomiseur“ in der Lage ist, in kleinsten Tröpfchen hochkonzentriert große Informationsmengen zu verteilen, ohne dass diese wieder rückholbar sind.
Dies ist offenbar Grund der Stadt Ravensburg dieses gewalt- und parteifreie Informations-Gerät zu rauben und trotz wiederholter Anträge nicht wieder aufzustellen. Die Angst vor dem Aussprechen und Darstellen der Wahrheit gehört bei den Stadtforderen offenbar zu den Urängsten bürokratischen Daseins.
Hierzu gehört auch die jahrelange Weigerung der Stadt RV zur Zahlung des ausgelobten Preisgeldes für eine gelungene Werbung für die Oberschwabenschau mit Strohballen: https://www.warnglocke.de/oberschwabenschau-2019-ein-eklat-jagt-den-anderen/
Der Rutenfestumzug für den Normalbesucher zwar eine jährliche Wiederholung sattsam bekannter Rituale mit Gruppen, Reitern, Festwagen und einer Unzahl von Musikgruppen. Dazu die Lärmtrupps mit Pfeifen und Trommeln, die vermeintlich höchsten musikalischen Genuss verbreiten. Das Ganze garniert mit Böllerschüssen, damit nicht nur in der Stadt, sondern auch in fernen Regionen an fehlenden Frieden erinnert wird.
Dabei stellt sich die Frage, ob denn in Ravensburg die Voraussetzungen für Friede gegeben sind: Tugend, Gerechtigkeit, gutes Recht, Wohlergehen, Freiheit, Respekt für Menschenrechte, Sicherheit usw. oder die Abwesenheit von Gewalt.
Gründe genug, aus den Erfahrungen der gewalt- und parteifreien Bürgerinitiative zu berichten:
Hierzu wäre längst eine hoch „aktuelle Sonderabteilung“ im Rutenfestumzug Umzug zwingend erforderlich, um im Gegensatz vom Oberstaatsanwalt Peter Vobiller getätigten Aussage des „angeblich fehlenden öffentlichen Interesses“ ihm vorliegende, beweisbare und dokumentierte Strafanzeigen durch informative Schauobjekte sichtbar zu gestalten. Dazu den Bürgern die Bewertung des „öffentlichen Interesses“ vor der privaten Meinung eines abhängigen Staatsanwaltes zu überlassen.
Daraus ergäbe sich auch eine Meinung zur Bringschuld zur Schadenfolgenwiedergutmachung eines Rechtsstaates für beweisbar zugefügte existenzielle Schädigungen.
Die im Festzug mitgeführten Exponate zur aktuellen Zeitgeschichte wie die „Warnglocke“, der „Horgenzeller-Stinke-Finger“, das „Kapp’ler Wahlergebnis“ usw. würden sicher das öffentliche Interesse durch erhöhte Besucherzahlen dokumentieren. Am Beispiel des „Wilhelmskircher Dorffestumzugs“ lässt sich eine erhöhte Kreativität von Landbewohnern erkennen. Masse ist eben nicht gleich Klasse!
Da wäre z.B. die fehlende Tugend des OB Dr. Daniel Rapp, der sich auf Grund fehlender Zivilcourage seit Jahren weigert, trotz wiederholter Mahnungen, das Versprechen für die beste Oberschwabenschau- Werbeskulptur einzulösen.

Es gäbe in der Stadt viel Müll aufzuräumen…aber?
Der Mangel an Gerechtigkeit zeigt sich auch in den Gerichten, wie z.B. ein aktuelles Verfahren beim Amtsgericht RV. Bei dem die Richterin Rebecca Hutt zur Täuschung vorgibt, als Zeugen den Agrarminister Peter Hauk und den Polizeipräsidenten Uwe Stürmer geladen zu haben. Trotz Wissens, dass der Oberstaatsanwalt in Befangenheit unzulässig agiert, zieht sie das Verfahren rechtsunwirksam durch und verursacht damit kostenträchtig ein weiteres Verfahren beim Landgericht. Dies endet mit Freispruch und Übernahme der Kosten durch den Staat.
Das „gute Recht“ wird auch dadurch missachtet, dass zu Angeklagten zu deren Schädigung nur eine Negativliste geführt wird. Gute Werke für die Allgemeinheit sind sinnlos und Zivilcourage wird als Negativmerkmal behandelt.
Das angebliche „Wohlergehen“ wird durch die erlebten gezielten, Schädigungen zur Vernichtung aller Schaffens- Existenz- und Lebensgrundlagen zur Verhöhnung missbraucht.
Die Tugenden der Freiheit und Respekt für Menschenrechte haben in Ravensburg durch das Erlebte einen hohen Sanierungsbedarf. Dies zeigt auch das Vorhandensein von institutioneller und körperlicher Gewalt durch Personen staatlicher Organe. Zum Schutz der Täter werden diese Straftaten und Verbrechen trotz qualifizierter Strafanzeigen und Anzeigen auf Strafverfolgung von den übergeordneten Stellen und Personen nicht verfolgt. Siehe hierzu das Verhalten des Innenministers Thomas Strobl zu den zur Strafverfolgung wegen Übergriffen angezeigten Ex-Polizeipräsidenten Uwe Stürmer.
Die Verweigerung rechtlich gebotenener Akteneinsicht in persönliche Akten beim Staats-, Innen- und Agrarministerium sind weitere Beweise fehlender Rechtsgewähr zum Nachteil der Geschädigten durch Personen staatlicher Organe.
Die „persönliche Sicherheit und die Abwesenheit von Gewalt“ ist durch die erlebten Übergriffe durch Behörden und Polizei nicht gegeben. Dies deshalb, weil diese Straftaten zum Schutz der Täter in staatlichen Organen nachweislich nicht verfolgt werden.

Müsste in Kenntnis der juristischen Zustände in Ravensburg nicht ein „Sechsspänner“ vor einen großen „Denk-Mal! – Wagen“ gespannt werden, anstatt, den Repräsentanten auf der Tribüne Ehrenplätze zu reservieren?
Beim sog. Festumzug wird zwar die Landwirtschaft in der Urform als Lebensmittelerzeuger gezeigt und auf das Metzger- und Bäckerhandwerk hingewiesen. – Waren denn auch die Müller als verarbeitendes Handwerk anwesend? Oder fehlt diese Verarbeitungsstufe des Korns?
Trotz allem: Wer bei dem hier andeutungsweise genannten Hintergrundwissen noch Lust auf das Rutenfest hat, seien gute Gespräche mit Freunden und Bekannten gewünscht.
Das Kreuz mit dem Kreuz in Kappel Was hilft? Glauben oder Fakten? Diskussionsstoff zum Gartenfest der Landjugendgruppe

Zum Gartenfest der Landjugendgruppe bietet die am 20.7.2026 erfolgte Verhandlung am Amtsgericht Ravensburg außergewöhnlichen Pro- und Contra Gesprächsstoff. Schon das Antik-Datum 20.7.1944 mit dem Stauffenberg-Attentat gegen Hitler hat Symbolwert, denn es geht wieder darum Menschen mit Zivilcourage mittels Intrigen und Hinterhältigkeiten zu schaden und zu versuchen, diese zu Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher und kirchlicher Organe mundtot zu stellen
Da zum Verfahren in der Sache Feldkreuz Rebberg Kappel noch kein schriftliches Urteil vorliegt nur ein paar Fakten:
Das Feldkreuz wurde entgegen einem Pachtvertrag wissentlich, vorsätzlich und illegal durch mehrfachen Hausfriedensbruch durch eine Schnelldenker Bürgergruppe die den Begriff „Whatsup Club“ = „WC“ verdient aufgestellt und mit Beleuchtungsanlage versehen.
Der Pfarrer Weiger hatte fälschlicher Weise behauptet, dass die kath. Kirche über das gesamte Grundstück des Angeklagten ein unbeschränktes Fahr- und Gehrecht besitze und entsprechend Plakate aufgehängt.
Eine dazu illegal geplante Bergmesse musste durch Polizeieinsatz verhindert werden.
Diese Aktion war begründet, da auf Grund der vor Ort erwiesenen Staatsverbrechen und dem fehlenden Dorffrieden durch das Verhalten der Kirche bis hinauf zum Bischof das unerwünschte und über Jahre verhinderte Feldkreuz als Pharisäerzeichen zu werten ist.
Trotz Verhinderung des Bürgermeisters Restle zur Einladung im Amtsblatt der Gemeinde Horgenzell zur öffentlichen Gerichtsverhandlung, kam es zu einem vollen Gerichtssaal von interessierten Bürgern. Dabei ging es um den Vorwurf „Sachbeschädigung“ am Feldkreuz mit einem Radlader Kramer Allrad 312 SL in Gelb“. Der Angeklagte versicherte, dass er nie einen solchen Radlader besessen habe oder gefahren sei. Der Tatvorwurf ginge somit ins Leere.
Damit war die Verhandlung eigentlich beendet. Auch deshalb, weil die Staatsanwältin das Gericht belogen hatte und sie und die Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit nicht agieren durften.
Doch dies wurde ignoriert und so nannte der Angeklagte das Verfahren einen „Koffer“ und drehte den Akkordeonkoffer mit dem er die Ordner transportierte symbolhaft um. Damit demonstrierte er, dass das Verfahren in die falsche Richtung geführt wird.

Dem Gericht zeigte der Angeklagte einen kleinen Verfahrensordner (oben liegend) zum aktuellen Verfahren und erklärte, dass der kleine Ordner für das Verfahren reichen könne, wenn dem Antrag auf sofortigen Freispruch infolge des falschen Tatvorwurfs und fehlender Beweise entsprochen würde. Dass es andererseits so komme, dass wieder auf Grund eines Fehlurteils am Amtsgericht RV in II. Instanz beim Landgericht mit 5 dicken Ordnern ein „Freispruch mit Stern“ erreicht würde. Dazu wären wieder mindestens weitere 6 Stunden Gerichtsaufenthalt zur überforderten Justiz erforderlich.
Dies wurde abgelehnt und so kam richtig „Musik“ in das Verfahren, so dass die eingeplante Zeit für ein „Hauruck-Verfahren“ weit überschritten wurde… Die Beweisaufnahme gestaltete sich schwierig, da die Beweisführung wegen der schlampigen Ermittlungen der Polizei, usw, sich als äußerst rechtsfehlerhaft zeigten und sich plötzlich „Zeugen“ aus dem Publikum meldeten und sogar von der Richterin angehört wurden…
So blieb trotzdem die wichtige Frage ungeklärt, wie der behauptete, überhöhte Schaden von angeblich 500 € am Feldkreuz festgestellt und erwiesen sei. Ein fachliches Gutachten konnte nicht vorgelegt werden. Usw. Usw.

Wie groß ist dieser Sachschaden im Vordergrund, der von einem örtlichen Unternehmer auf einem Privatgelände zugefügt wurde? 500, 1000 oder mehr Euro? Muss hier aus Pingelei und Rechthaberei auch eine Strafanzeige (aber mit Sachverstädnigen Gutachten!) gestellt werden?
Der Fall „Feld-Kreuz-Kappel“ = „FKK“ und das Datum 20.7.1944 zeugen von den nackten Tatsachen, dass wie 1944 ein durch Spionage, Hinterhalt, Diskriminierung, Mißachtung von Eigentums- und Bürgerrechten usw. eine Skulptur Bedeutung erhält, die als „Pharisäerkreuz“ benannt werden könnte.
Da es hierbei um „Glauben = Nichtwissen sowie „für wahr halten!“ und nicht wie beim „Horgenzeller-Stinke-Finger“ um Faktenwissen und korrekte Prozessführung geht, kommt diesem interkonfessionellen Mahnmal des „HSF“ zum Unrecht im angeblichen Rechtsstaat größere Bedeutung zu.
Obwohl zum Verfahren vom Angeklagten 19 Schriftseiten mit Anträgen vorliegen, wurden nicht einmal dem Antrag entsprochen 2 weitere zusammenhängende Verfahren z.B. mit den Hausfriedensbrüchen zu behandeln. So wurden auch die Anträge ignoriert durch richterlichen Beschluss die dem Angeklagten zustehenden, jedoch verweigerten Akteneinsichten beim Staats-, Innen- und Agrarministerium zu fordern. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Informationsbeschaffung und Rechtsgewähr.
Ebenso wurden von dem Angeklagten geforderten 6 Zeugen ohne Begründung vom Gericht kein Einziger geladen und gehört.
Nicht hören wollte die Richterin auch die Tatsachen zur öffentlichen Verdächtigung der angeblichen Vergiftung der Bodenseetrinkwasserversorgung für 5 Millionen Menschen, obwohl der leitende Ermittler erklärte: „Wir wussten von Anfang an, dass sie als Täter nicht in Frage kommen. Aber wir mussten!!!
Nicht einmal der Pfarrer Weiger, der als Geschädigter der „Kath. Seelsorgeeinheit Zocklerland“ eine Strafanzeige gestellt hatte, war bei Gericht… Muss der Klerus wieder geschont werden oder fehlt es an Argumenten?
Da der Ortsvorsteher Hund, als Nichtgeschädigter, ebenfalls eine Strafanzeige gestellt hatte, wurde er als Zeuge geladen und geriet in eine persönliche Notlage. Dies deshalb, weil er nach eigener Aussage nicht verstanden hat, weshalb er als Zeuge geladen wird. Er habe doch der Polizei gesagt, dass er anonym bleiben wolle, da er nicht einmal wusste, dass der Angeklagte diese Straftat begangen habe…Noch Fragen?
Wäre ein Vorort-Wettbewerb hilfreich, der die beweisbaren Hilfen der Kirchengemeinde mit denen der Bürgerinitiative Prozessbeobachter in der Region vergleicht? Ein große Aufgabe für die WC-Aktivisten.
Zur Vermeidung weiterer Peinlichkeiten und der Störung des Dorffriedens ist die Rücknahme der Strafanzeige angesagt.
Da zum Zeitpunkt dieser Berichterstellung (22.7.2026) kein schriftliches Gerichts-Urteil vorliegt, kann über Details noch nicht berichtet werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sich die interessierten Prozessbeobachter bei der II. Instanz, beim Landgericht Ravensburg wieder sehen können.
Einladung zu einer ungewöhnlichen öffentlichen Gerichtsverhandlung

Hiermit ergeht Einladung zur öffentlichen Gerichtsverhandlung auf Grund der erfolgten Strafanzeigen durch Pfarrer Magnus Weiger und Ortsvorsteher Roland Hund, gegen einen Bürger, wegen angeblicher Sachbeschädigung des „Feldkreuzes “ beim „Horgenzeller-Stinke-Finger“ auf dem „Rebberg“ in Kappel.
Im Weiteren wegen mehrfach begangenen vielfachen Hausfriedensbruch usw.
Gerichtstermin: Montag 20.7.2026, 14 Uhr
Gerichtsort: Amtsgericht Ravensburg, Herrenstraße 42, Sitzungssaal 002
Zur objektiven Wahrheitsfindung und Rechtsgewähr wurde zur Gerichtsverhandlung die Ladung von namhaften Zeugen aus Staat und Kirche beantragt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für den Gemeinde- und Dorffrieden sowie des Agierens von Kirche und Staat, durch das Konkordat ist die höchst informative Gerichtsverhandlung zur Bildung einer eigenen, unabhängigen Meinung, anstatt Vorurteilen der Bürger/innen zu erwarten.
Der Bürgermeister Volker Restle als Chefredakteur des Amtsblattes weigert sich, diese gewalt- und parteifreie Information an Bürger, offenbar zum Schutz der Täter zu veröffentlichen.
So stört ihn auch die angekündigte Schließung der „Klage- und Schandmauer“ in Kappel nicht, da dies nur Kollegen und Nachbarn betreffe.
Die zahlreiche Teilnahme zur Information bei Gericht ist ebenso erwünscht wie eine hohe Wahlbeteiligung bei politischen Wahlen.
Wegen möglicher kurzfristiger Änderungen von Ort und Zeit beachten Sie bitte die Homepage warnglocke.de.