Rutenfest Ravensburg 2026, Nachlese und Vorschau zu einem möglicherweise aktualisierten Rutenfestumzug 2027

Das Rutenfest mit Identitäts- und Sinnrisssen und in leichter Schieflage? Warum das denn? Es war doch fast alles wie gewohnt. Beim Festumzug 5000 Aktivisten mit historischen Fahrzeugen und mehrfacher Hand- und Pferdebespannung. Dazu Musikkapellen aus dem Kreis und Trommler- und Pfeifencorps bis zum Abwinken oder sogar mal weghören….

Der Oberbürgermeister Dr. Rapp redete eine Rede und stellte die Stadt Ravensburg als das Herz Oberschwabens in bester Verfassung vor. Bei den Lobreden zum Rutenfest vergass er allerdings, auf interessante oder sogar skandalöse Hintergründe der aktuellen Ereignisse zur Stadt- und Regionalgeschichte hinzuweisen.

Die in der Öffentlichkeit unterdrückte gewalt- und parteifreie Bürgerinitiative Prozessbeobachter (BI) hatte angeboten, die ewig gestrigen Rutenfestumzugsbeiträge durch eine Abteilung „Gegenwart“ mit hohem aktuellen Informations- und Unterhaltungswert zu bereichern.

Dies wurde allerdings von der „Rutenfest Graf- Schaft“ verhindert. Nachdenken und Insichgehen ist nicht das erklärte Ziel dieser auf Trink- Essens und Erlebniskonsum ausgerichteten Brauchtums- Veranstaltung. Dabei bietet die Gegenwart doch Einiges was auch zum Nachdenken und aktiven Handeln motivieren sollte.

Während vom Kinderwagen bis zum 4-Spänner-Festwagen einiges, sattsam bekanntes aus der ravensburger und regionalen Geschichte gezeigt wurde, fehlte der Anschluss an die neuere Vergangenheit und Gegenwart. Ist dies als Geschichtsklitterung zu werten? Oder besteht zur Strafanzeige gebrachten Straftaten und Verbrechen, wie von den Staatsanwälten zum Schutz der Täter aus staatlichen Organen behauptet, angeblich „kein öffentliches Interesse“?

Die mitgeführte „Presse“ mit der gewaltigen Hebelwirkung erhielt wieder hohen Symbolwert, denn die journalistische Presse in den druckenden und sendenden Medien in der Region zur Trennung von realer Information und Desinformation zur Förderung der Unwissenheit der Bürger und Geheimhaltung konnte imposanter kaum dargestellt werden.

Hierzu gehören die Verweigerung von presserechtlich nicht zu beanstandenden Bezahlanzeigen der bekannt partei- und gewaltfreien „Bürgerinitiative Prozessbeobachter = BI“). – Die Informations-unterdrückung der sog. freien (Bezahl-) Presse hat Hochkonjunktur. Wer muss geschützt werden?

Eine Besonderheit im Rutenfest – Traditions- Umzug war die Polizei-Musikkapelle mit Ihrem Täfelchenträger und „Maskottchen“ Uwe Stürmer. Als ehemaliger Polizeipräsident ist er zwar im Ruhestand, doch sorgen anhängige Strafverfahren gegen ihn, im Innenministerium für versuchte, misslingende Unterdrückung der Strafverfolgung. Die Geschichte lässt sich eben auch mit viel Trara nicht beschönigen…

Mit dem Fall „Uwe Stürmer“ hat der historische Charakter des Umzugs nun doch auch gezeigt, dass sehr wohl die jüngste Vergangenheit und Gegenwart für Aktualität sorgen können.

Blendversuche gehen ins Leere, denn die Wahrheit kommt an’s Licht und fordert das durch die internationalen Menschenrechte und das Grundgesetz garantierten Rechte des Bürgers bei Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe die Verfolgung..

Grund genug beim „Graf – Dieter“ des Rutenfestkomitee´s sich um die Erlaubnis der Präsentation mit informativen Wagen und Schaustücken zur aktuellen Zeitgeschichte zu bewerben.

Das wäre z.B. das Modell des „Grauen Busses“ der jeweils am 27. Januar mit 691 Glockenschlägen an den Transport der Opfer der NAZI-Vergangenheit der ZfP Weissenau -Ravensburg erinnert. – Gleichzeitig wird von den Verantwortlichen aus der Psychiatrie und der Stadt Ravensburg mit Polizeigewalt verhindert, dass gewaltfrei an die Opfer der Gegenwart in der Justiz und Psychiatrie erinnert wird. Hierzu zählt der bekannte Nusser-Skandal, Bei dem der gewaltfreie Landwirtschaftsmeister zur Beraubung seines Hofes und aller seiner Sachen mit einem illegalen Standgericht und einem 27-seitigen Scheingutachten in die geschlossene Abteilung der ZfP Weissenau deportiert wurde.

Mit dem Einsatz der BI musste er wieder freigelassen werden. Allerdings wurde er aller seiner Existenz-, Lebens- und Schaffensgrundlagen beraubt. Die Schadenfolgenwiedergutmachung als Bringschuld eines Rechtsstaates wird seit über 10 Jahren verweigert und rechtliches Gehör verwehrt.

Einen mitgeführten „Stein zum Rollen“ beim Rutenfest-Umzug hätte auch der jüngste Gerichts- und Skandalfall in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie gegen einen 35-jährigen Mann bringen können. Mit einem mehrseitigen „Gutachten“ wurde der nicht vorbestrafte, friedfertige Mensch als „Nichtnormal“ eingestuft und sollte in der geschlossenen Abteilung aus „ärztlicher Sicht“ der medikamentösen Zwangsbehandlung mit täglich bis zu 8 verschiedenen Tabletten oder im Verweigerungsfalle mit Zwangsarretierung und 5 namentlich genannten Wirkstoffen mit Spritzen intramuskulär behandelt werden. – Vom „Patienten oder besser Opfer“ wurde ein Prozessbeobachter zu Hilfe gerufen und die Frage nach „normalen Menschen“ mit dem Richter diskutiert und folglich ein sofortiger Freispruch und Entlassung durch den Richter bewirkt. Aussage des Richters: „Ich werde in Zukunft keine derartigen Fälle, die nur der Füllung von Räumen in der Psychiatrie dienen, behandeln!“

Frage an Sie: Wäre der junge Mann zeitlebens in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie unter mehrfacher Zwangsdrogen-Behandlung auf Steuerzahlerkosten kaserniert gehalten worden? Wo bleibt der Aufschrei???

Bild vom Strohballen-Skulpturen -Wettbewerb

Ein weiteres Schau- und Nachdenkobjekt für Bürgertäuschung wäre der vom OB Rapp und der Oberschwabenschau ausgelobte „Strohballenskulpturen- Wettbewerb“. Bis heute wird das versprochene Preisgeld für dieses einmalige Sondermodell verweigert und ist somit auch ein Zeichen der fehlenden Glaubwürdigkeit und der sinkenden Besucherzahlen, zu dieser an Attraktivität verlierenden, jedoch kostenintensiven Schau, die man mit der IBO -Messe kostensparend kombinieren könnte, da in Friedrichshafen das Messegeschäft Standard ist.

Verdächtigend kommt hinzu, dass die Finanzlage der Stadt Ravensburg sehr angespannt ist, denn sonst würde man schon aus Anstand heraus das ausgelobte Preisgeld an eine aktive Bürgergruppe zu deren ehrenamtlichen Einsatz leisten.

Der Blick in die Region würde auch in die Gemeinde Horgenzell zur „Klage- und Schandmauer“ in Kappel zur Sperrung einer privaten Hofüberfahrt führen, denn trotz der als Goodwill-Aktion für die Nachbarn geöffneten Sperrung weigern sich das Land BW und die Gemeinde die erwiesenen Schädigungen gut zu machen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen sowie berechtigte, unwidersprochene Rechnungen zu bezahlen. Die gewählten Gemeindevertreter akzeptieren dieses bürgerschädigende Verhalten.

Der das landschaftsbild prägende „Horgenzeller-Stinke-Finger = HSF“

Da die BI gewalt- und parteifreie, jedoch mit Nachdruck die Verfolgung der Täter in staatlichen Organen zu den bekannten und erlebten Straftaten und Verbrechen fordert, wurde auf dem „Rebberg“ in Kappel ein „Zeigefinger gegen das Unrecht“ aufgestellt. Aufmerksame Bürger gaben dieser knapp 10 m hohen, das Landschaftsbild prägenden Skulptur den Titel: „Horgenzeller-Stinke-Finger“. Der Rückbau erfolgt sofort nach der zu recht geforderten und unwidersprochenen Schadenfolgenwiedergutmachung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes als Bringschuld eines Rechtsstaates.

Die Staatsanwaltschaft RV wurde zwar schon durch symbolisches Läuten mit der „Warnglocke“ wach gerüttelt. Auch deshalb, weil schon mit der 30. Mahnung zu viel gefordertes Geld den Bürgern nicht zurückgezahlt wird. Beim Umzug müsste die Staatsanwaltschaft an ihre Pflichten der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten als Herrin des Ermittlungsverfahrens nach dem Legalitätsprinzip zwingend erinnert werden. Anhängige Verfahren werden oft unzulässig mit dem Vorwand des angeblich fehlenden öffentlichen Interesses mit dem bekannten „Liegestuhl-Paragraphen“ nicht verfolgt. Aktuell betrifft dies den „Kinnhaken-Fall“ bei dem offensichtlich ein Jurist, nach dem Besuch des Vortrags durch den Generalbundesanwalt, Jens Rommel, einem gewaltfreien BI-Mitstreiter unter Zeugen von mehreren Polizisten einen Kinnhaken verpasste. Der Angreifer wurde zwar sofort festgenommen. Die Strafanzeige zur Strafverfolgung gegen den Täter wird jedoch zum Schutz des Täters verweigert. Der Rechtsstaat zu gunsten der Juristen lässt grüßen!

Auf eine bedrohliche Schieflage der christlichen Kirchen am Beispiel der kath. Kirchenmitglieder der Diözese Rottenberg könnte auch auf dem Rebberg hingewiesen werden: Bei derzeit noch 1,58 Millionen Katholiken und jährlich erfolgten etwa 30.000 Kirchenaustritten = 2 % wären dies symbolisch jedes Jahr über 2 Lichtlein weniger…

Dies müsste nicht nur den Pfarrern und Bischöfen, die sich zu christlichen Handlungen vor Ort und Postbeantwortung weigern zu denken geben, dies auch deshalb da diese durch das Konkordat zu zweifelhaften Handlungen neigen.

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