Franz Hirt

Wenn ein Pressesprecher Kompetenzen überschreitet

20.5.2015 Franz Hirth, Pressesprecher des Landratsamtes Ravensburg, erließ ein Hausverbot zum Hymer-Museum-Areal. Hirth konnte  weder einen Amtsausweis noch eine Legitimation zum Hausrecht nachweisen. Trotzdem  verwehrte  er einem Freien Journalisten und einem Prozessbeobachter Zutritt zum Hymer-Museum durch  Amtsmissbrauch, Täuschung im Rechtsverkehr,  Missbrauch der Polizei usw.,  Dies betraf auch die  im Terminkalender des Kreistags Ravensburg als „öffentlich“ benannte Verabschiedung des Landrats.

Das Begrüßungsplakat des Hymer-Museums

21.5.2015 Hirth wird schriftlich aufgefordert seine Legitimation mittels Amtsausweis zu belegen und die Behauptung, dass er über das gesamte „Hymer-Museum-Areal“ (Veranstaltungsort) das Hausrecht habe, schriftlich zu beweisen – Ohne Erfolg –

0.9.06.2015 Da zu Franz Hirth weitere Straftaten und Verbrechen bekannt sind, wurde von der Bürgerinitiative Prozessbeobachter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg und gleichzeitig bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (Brauneisen)  Strafanzeige mit Strafantrag gegen Hirth gestellt.

11.06.2015 Die Staatsanwaltschaft RV  (Spieler) bestätigt den Eingang der Strafanzeige unter dem AZ 12 Js 11368/15.

Eingang Strafanzeige Hirth

12.06.2015  Die Staatsanwaltschaft RV  (Spieler) erklärt, dass nach § 152 Abs. 2 StPO (Liegestuhlparagraph) der Strafanzeige keine Folge    gegeben wird.

Einstellung der Strafanzeige gegen Hirth

Ist nun zu erwarten, dass die übergeordnete Dienstaufsicht, die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die Strafanzeige an Ravensburg zurückweist und dort die ewige Ruhe in der Sache einkehrt? Beachtlich ist, dass Spieler als „SSS = Super Schneller Staatsanwalt„, es schaffte, auf Grund der gebotenen umfangreichen Ermittlungen innerhalb eines einzigen Tages ein Ermittlungsergebnis zu schaffen und dies mitzuteilen – Oder hatte er bereits bei der Bestätigung des Eingangs der Strafanzeige und des Aktenzeichens am gleichen Tage das Einstellungsschreiben verfasst???

18.06.2015 Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart schaffte es offensichtlich in der juristischen Zeitmaschine, rückwirkend unsere Strafanzeige vom 9.6.2015 bereits am 16.05.2015 ! an die Staatsanwaltschaft abzugeben und die dortige Zuständigkeit zu bestätigen.  Der Bürger darf über weitere wundersame Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft zum Fall Franz Hirth vom Landratsamt Ravensburg  gespannt sein…. Fortsetzung folgt

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