Der traditionelle Blutritt, frommes Brauchtum oder Versuch von Politikern zur Selbstdarstellung?

Ministerpräsident Winfried Kretschmann wollte zur persönlichen Profilierung als Gast zum Blutritt am 11.5.2018 nach Weingarten kommen. Offenbar hat er von unseren Vorbereitungen einer DEMO zum Aussprechen und Darstellen der Wahrheit mit unseren Exponaten (Partner Graue Bus, Wahrheitstabelle usw.) erfahren und hat nun spontan seinen angekündigten Besuch abgesagt. Wegen seinen schweren Straftaten und Verbrechen sind gegen den Ministerpräsidenten Strafverfahren bei den Strafverfolgungsbehörden im Gange. Hat Kretschmann Angst vor dem von seinen Opfern aus der Region geforderten Vollzug der Festsetzung durch die Polizei?

Der Blutritt in Weingarten als Europas größte Reiterprozession mit über 2500 Reitern existiert schon seit dem 16. Jahrhundert. Diese katholische Flurprozession mit Pferden ist traditionell ein Grund für tausende Pilger und Besucher zum Tag nach Christi Himmelfahrt, dem Blutfreitag nach Weingarten zu kommen. Dort die Festpredigt mit Lichterprozession und natürlich auch die Barocke Basilika mit der Weltberühmten Gabler Orgel zu besuchen.

Dies war nicht immer so, denn sowohl Staat und Kirche hatten den Blutritt über viele Jahre verboten. Später wurde aus der katholischen Flurprozession immer mehr auch eine Präsentation der Politiker auf dem Balkon des Rathauses, der im Internet unter dem Begriff „Balkon der Scheinheiligen“ zu finden ist.

Neben den kirchlichen Würdenträgern, die das Hochfest des Blutritts aus gutem Grund besuchen, präsentieren sich vermehrt Politiker auf dem Balkon des Rathauses. Kein Wunder, dass sich der Ministerpräsident hierbei auch wieder in den Vordergrund stellen wollte. Sein letzter Versuch hierzu war die Fastenpredigt in der Liebfrauenkirche Ravensburg. Als ehemaliger Maoist, Leninist, Atheist und nun wieder Recycling-Christ als Ministerpräsident fehlt seine Glaubwürdigkeit.

Muss man ihn nun noch als Festredner beim Rutenfest in Ravensburg vom 20. – 24.Juli 2018 erwarten? Oder kommt er bereits am 6.-8. Juli zum Heimat und Kinderfest Ravensburg-Weissenau. Dabei kann er auch den „Grauen Bus“ besuchen und erklären warum er ein Aufenthalts- und Betreutungsverbot für die Prozessbeobachter erlassen hat und dies trotz entgegengesetztem Gerichtsentscheid mit der Polizei durchsetzen lies.

Mit wiederholt angemeldeten DEMO´s in Stuttgart, Weissenau, Ravensburg usw. weisen die Mitstreiter der Bürgerinitiative Prozessbeobachter auf die schweren Straftaten und Verbrechen des Ministerpräsidenten und seines Netzwerks mit Exponaten, der Wahrheitstabelle und Infoschriften hin. Diese Verbrechen sind weiter im Gange, noch nicht gestoppt und noch nicht rückabgewickelt. Diese Verbrechen sind Beweis, amtlich dokumentiert und offenkundig.

Wie gewaltig müssen Straftaten und Verbrechen sein, dass diese Herren verantwortlich handeln?

Der Justiz-, Europa-, Tourismus-, und Gaudiminister Guido Wolf drängt sich zwar in den Vordergrund erfüllt jedoch seine Amtspflicht als Justizminister nicht. Guido Wolf ist über alle Straftaten und Verbrechen gegen Menschen hier im Lande durch Personen staatlicher Organe in Kenntnis. Unglaublich aber wahr, ein Mordanschlag ohne Folgen!!! Alle wissen es keiner tut was.

Original Zitat MP Kretschmann: „Das gute an der Demokratie ist, dass der Ministerpräsident für die Fehler und Straftaten seiner untergebenen Beamten nicht verantwortlich sein muss“. Ist der MP vor dieser Aussage einmal vom Pferd gefallen oder vom bösen Hufschlag getroffen worden? Richtig ist, gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch § 14 Abs 2, 3 und 4:

(2) Ein ziviler Vorgesetzter, der es vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, einen Untergebenen, der seiner Anordnungsgewalt oder seiner tatsächlichen Kontrolle untersteht, gehörig zu beaufsichtigen, wird wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bestraft, wenn der Untergebene eine Tat nach diesem Gesetz begeht, deren Bevorstehen dem Vorgesetzten ohne weiteres erkennbar war und die er hätte verhindern können.

(3) § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

(4) Die vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Wie in den vergangen Jahren wird Guido Wolf auch dieses Jahr beim Blutritt dabei sein und wahrscheinlich wieder eine aussagekräftige Standarte zur Erfüllung seiner Bitten um gerechte Bestrafung mitführen.

Diese Straftaten und Verbrechen waren und sind nur möglich unter Missbrauch der parlamentarischen Immunität und danach des Missbrauchs der Weisungsbefugnis gegen die Strafverfolgungsbehörden.

Dieses Verhalten ist kriminell und widerspricht den Grundsätzen eines funktionierenden Rechtsstaates.

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