In Horgenzell vor der Wahl – ein Wahl-Skandal

Wer hier her kommt, kann was erleben:

Unzulässige Parteihilfe für die CDU.

Von der panischen Angst des CDU Bürgermeisters Volker Restle vor dem Aussprechen und Darstellen der Wahrheit zu Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe vor der Landtagswahl am 14.3.2021 und der Verhinderung einer Kleinanzeige im Mitteilungsblatt der Gemeinde Horgenzell.

Der unglaubliche Tathergang von einer besonderen Form struktureller Gewalt, zum untauglichen Versuch des Machterhalts der CDU.

1.3.2021: Die Bürgerinitiative Prozessbeobachter, erteilte dem Primo-Verlag Stockach, dem die BI bekannt ist, einen kleinen Anzeigenauftrag für das Mitteilungsblatt Horgenzell.

Die BI ist bekannt durch ihr Statut als:

„Wir, die Mitstreiter der Bürgerinitiative Prozessbeobachter (BI) sind Menschenrechts-Aktivisten und beobachten Prozesse bei Behörden, Politik, Polizei, Justiz, Psychiatrie bei Banken und der Presse. Wir sind gewalt- und parteifrei, informieren und helfen Bürgern in Not mit Rat und Tat ehrenamtlich, weder parteilich noch weltanschaulich gebunden, den Menschenrechten, dem Gesetz und den christlichen Wertvorstellungen verpflichtet und fordern die Einhaltung der Gesetze und der Verfassung.“

Wie wir uns um die Sichtbarmachung, Darstellung des Unrechts und Nennung der Täter zur Strafverfolgung engagieren zeigt folgendes Video:

Die Warnglocke in Kappel kann von Jedermann/frau und Kindern als Protest gegen das Unrecht im Lande jederzeit geläutet werden.

1.3.2021: Die Kleinanzeige in das Mitteilungsblatt der Gemeinde Horgenzell wurde beim Primo-Verlag Stockach mit dem Warnglocke-Emblem und dem Text: „Bürgerinitiative Prozessbeobachter, www.warnglocke.de“ in Auftrag gegeben. – Kein zusätzlicher Text.

1.3.2021: Obwohl weder Emblem noch Text gewaltverherrlichend oder anderweitig presserechtlich zu beanstanden sind und zudem in der Verantwortung der BI liegen, lehnte der Primo-Verlag, mitverantwortlich vertreten durch Carina Stähle den Anzeigenauftrag ab. Dies mit der Willkürbegründung, Zitat:

„Wir können gemäß unserer AGB Anzeigenaufträge ohne Angaben von Gründen ablehnen. Von diesem Punkt in unseren AGB nehmen wir gebrauch und lehnen Ihren Anzeigenauftrag ab.“

Somit bestand der Verdacht, dass von Seiten der Verwaltung Horgenzell Druck ausgeübt wurde.

2.3.2021: Im Schreiben wurde dieser Verdacht von der Primo-Verlag Mitarbeiterin Frau Christa Lohmiller zurückgewiesen. Frau Carina Stähle konnte offenbar nicht wahrheitsgemäß diesen Verdacht entkräften.

2.3.2021: Schreiben an den Bürgermeister Volker Restle Horgenzell:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Restle, wie Sie aus der Email der Frau Christa Lohmiller ersehen können, weigert sich nun Frau Stähle als Verantwortliche des Primo-Verlags sich zu melden. Stattdessen wird Frau Lohmiller vorgeschickt, darauf hin zu weisen, dass der Primo Verlag nicht von der Gemeinde genötigt sei, unsere Anzeigen zu verweigern.

Dies bedeutet, dass der Primo Verlag in Ermangelung des Vorliegens strafrechtlich relevanter Tatsachen aus Willkür und Bösartigkeit unsere Anzeigen verhindert.

Daraus ergibt sich die Frage an die Gemeinde:

Ist die Gemeinde Horgenzell weiterhin gewillt, mit dem Primo-Verlag in Sachen Mitteilungsblatt u.a. in Geschäftsbeziehung zu stehen. Dies auch deshalb, da der begründete Verdacht besteht, dass Informationen anderer Bürger und Geschäftsleute in der Gemeinde Horgenzell grundlos, aus purer Willkür von der Veröffentlichung presserechtlich nicht zu beanstandender Anzeigen ausgeschlossen werden?

Um eine sofortige Antwort wird gebeten, da andere Aktionen eingeleitet werden müssten.“

Es erfolgten keine Reaktionen

Was da wohl im Rathaus Horgenzell, dem Primo- oder Promi-Verlag und anderen Personen sowie Ämtern gezwitschert wird? Bekannt ist, dass sich die Bürgermeister im Gebiet in Verbrechensabrede und Zensur gegen Veröffentlichungen von Informationen an die Bürger durch die BI kollektiv abgesprochen haben!

3.3.2021: Aus dem Schreiben an BM Volker Restle, Horgenzell:

„Da Sie und der Primo Verlag sich offenbar wegen der gegenseitigen Schuldzuweisungen zur Anzeigenverweigerung mangels triftiger Beweismittel in eine Argumentations-Sackgasse verrannt haben und damit eine unschöne Eskalation droht, unterbreiten wir Ihnen folgenden Vorschlag, der wegen des am 4.3.2021 endenden Anzeigenschlusses sofort umzusetzen ist.“

Auszug aus dem öffentlichen Schreiben:

3. Antrag: Wir, die Bürgerinitiative Prozessbeobachter beantragen hier, in dem Ort mit postzustellbarer Adresse in der Gemeinde, die sofortige Gewährung eines Informations-Platzes im Gemeindeblatt.

4. Da unsere BI aus rechtlichen Gründen nicht im amtlichen Teil der Gemeinde auftreten kann, ist ein Platz vor den kirchlichen Nachrichten gerechtfertigt. Dies deshalb, weil wir uns gemäß unserer Statuten um die genannten Problembereiche der Gegenwart kümmern und Bürgern in Not aktuell im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen und zu wichtigen Prozessen in der Gesellschaft, die von der abhängig gesteuerten Presse unterschlagen werden, informieren. Öffentlicher Beweis hierfür ist unsere Homepage warnglocke.de. Für unsere Leistungen zum Wohl der Opfer (Justiz-Opfer) erhält kein einziger Mitstreiter unserer BI einen Lohn, Gehalt oder andere Bezüge.

5. Damit unterscheiden wir uns von den Kirchen grundsätzlich, denn diese verfolgen das Geschäftsmodell der Zukunft, des „Friedens in der Ewigkeit“. Zudem erhalten diese auf Grund des längst überfälligen Konkordats Steuergelder in Milliardenhöhe, auch bei nichterbrachten Leistungen oder gar Gewaltverbrechen zu deren Aufklärung diese sich bisher straffrei weigern. Siehe Skandal-Kardinal Rainer Maria Woelki.

6. Wir indessen fordern die Einhaltung von Menschenrechten, der Gesetze und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Gegenwart. Im hier und jetzt! Dazu gehört auch die Forderung nach strafrechtlicher Verfolgung der Straftäter und Verbrecher in staatlichen Organen, die bis hinauf zum Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Justiz-, Europa- und Tourismus-Minister Guido Wolf, Innenminister Thomas Strobl usw. bekannt sind. Die Wiedergutmachung zugefügten Schadens durch diesen Täterkreis steht ebenfalls auf der nichtverhandelbaren Forderungsliste.

7. Wir sehen keine begründbaren Hinderungsgründe, unseren Forderungen nach kostenfreier Anzeigenschaltung zur Info der Bürger nach zu kommen.

8. Wir beantragen, uns mitzuteilen wie hoch die durchschnittlichen wöchentlichen Anzeigenkosten für die Kirchen der Gemeinde Horgenzell für das Mitteilungsblatt sind.

Ihre sofortige positive Entscheidung in der geforderten Sache wird sicher vom Gemeinderat unterstützt, da uns bisher keine Person aus diesem Gremium bekannt ist, die sich gegen eine unabhängige Information der Bürger zu den Straftaten und Verbrechen durch Personen staatlicher Organe im Lande stellt.

4.3.2021: Keine Reaktion und damit stillschweigende Anerkenntnis des Verdachts der vorsätzlichen, systematischen Unterdrückung von Informationen im bekannten Verbrechernetzwerk zur Täuschung und Irreführung der Bürger zu deren Schaden. Unterdrückung von Informationen nach NAZI-Manier!

5.3.2021: Einreichung eines Flugblatt-Konzeptes zur Information der Bürger an den Bürgermeister Volker Restle. Aus Gründen der Fairness, mit der Aufforderung, Falschdarstellungen zum Verhalten der Gemeindeverwaltung unverzüglich mitzuteilen.

Der BI ist bekannt, dass sich BM Restle, offenbar wie andere Bürgermeister im Kreis Ravensburg als Polizeiorgane vor Ort weigern, dafür zu sorgen, dass der für seine Straftaten und Verbrechen sogar beim Innenminister Thomas Strobl bekannte und von ihm ernannte Polizeipräsident Uwe Stürmer seines Amtes enthoben, und den Strafverfolgungsbehörden zugeführt wird.

Da wichtige Entscheidungen des Gemeinderates in nichtöffentlichen Sitzungen getätigt werden, stellt sich die Frage, ob die Gemeinderäte dem BM Restle hörig sind oder ob es auch kontroverse Meinungen gibt, die jedoch nicht mehrheitsfähig sind.

Die Zukunft wird die gesteigerte touristische Attraktivität der Gemeinde, insbesondere des Teilortes Kappel im Hinterland des Bodensees für Wanderer und Touristen zeigen. Grund genug, dass auch der Justiz-, Europa- und Tourismusminister Guido Wolf einmal nach Kappel tingelt. Nicht nur um dort ein kreatives Völklein kennenzulernen, das sich wegen einem einzigen Bürger einen Ortschaftsrat mit jährlich ca. 20.000 € leistet, sondern auch um zu erfahren, wie durch Akzeptanz des Unrechts der Unterdrückung der Presse- und Meinungsfreiheit der Nährboden für nationalsozialistische Entwicklungen geschaffen wird.

Ein neuer aktualisierter und den Tatsachen entsprechender Imagefilm zur Gemeinde Horgenzell ist erforderlich.

Der Gaudiminister Guido Wolf müsste jedoch auch auf Grund der Fakten, Beweise und Tatsachen der Willkürjustiz und der Justizverbrechen vor Ort seine kriminellen, staatsfeindlichen Verhalten zum Schaden der Bürger eingestehen und seiner Ämter enthoben werden.

Das Wesen eines Rechtsstaates ist Rechtsgewähr und Schadenwiedergutmachung. Das Wesen totalitären Staates beginnt mit Zensur, Verfolgung und gezielter Ruinierungen.

Zur Information und Weiterbildung, die bei Guido dem Wolf im CDU-Schafspelz dringend Not tut hat er folgendes Tatsachen-Video erhalten. Wenn Sie als Leser nun immer noch an die Rechtsstaatlichkeit und Rechtsgewähr glauben, sollten Sie sich folgendes Video bis zum Ende ansehen.

Es zeigt für alle Irrgläubigen und Nachschwätzer einer angeblich unabhängigen Justiz einen Tatsachenbericht, der von den Betroffenen wegen des Wahrheitsgehaltes nicht aus dem Web genommen werden kann.

Fazit: Nur die kleine ländliche Gemeinde Horgenzell mit ihrem Bürgermeister Restle versucht den Bürgern wichtige Informationen durch Zensur vorzuenthalten. Es ist fatal, hier herrscht ein Big-Skandal.

Übrigens an dieser Stelle ein Dank an all die vielen Leser, die sich positiv zur Warnglocke Berichterstattung äußern. Wer traut sich zu Tadel?

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