Ravensbruch

Bildersturm in Ravensburg

Ravensburg brilliert wieder mit einer Episode im Tal der Schussen, die eine närrische Beachtung bei der MILKA-Fasnet und bei Lesern von Büchern verdient.

Grund: Ein ravensburger Buchhändler fordert am Samstagnachmittag die sofortige Entfernung von Bildern des bereits am 2.1.2020 eingestellten Berichts zur Buchvorstellung.

Zur Buchvorstellung der Landtagspräsidentin Muhterem Aras mit dem Chefredakteur Dr. Hendrik Groht zum Thema Heimat in den Räumen von Ravensbuch war vom Geschäftsführer Martin Riethmüller öffentlich eingeladen worden.

Wegen der Thematik hatte ein freier Journalist der Bürgerinitiative Prozessbeobachter sich zu dieser öffentlichen Veranstaltung angemeldet und war am 15.11.2091 mit einer Warnglocke als Erkennungszeichen vor Ort. In der Eröffnungsrede und später hatte der Hausherr Martin Riethmüller nicht auf ein Fotografierverbot hingewiesen, obwohl er sah, dass mehrfach fotografiert wurde. Nach fast 3-wöchiger Bekanntheit des Artikels in der Warnglocke meldete er sich am Samstag 18.1.2020 um 17.21 Uhr per E-Mail und forderte die sofortige Herausnahme der Bilder von den „nicht um Erlaubnis gefragten Personen“. Hierzu setzte er Frist bis zum Montag den 20.1.2019.

Dem Artikel stimmte er zu:

„Auf den Inhalt der Berichterstattung gehe ich erst gar nicht ein.“

Es wäre auch zu peinlich, sich mit den Aussagen und Lügen der Redner auseinander zusetzen und begründen zu müssen, warum man einem Fragesteller den Ton abdrehte um auf Protest hin diesen wieder einschalten zu müssen.

Dann meinte er, dass in dieser (öffentlichen) Veranstaltung jeder um seine Zustimmung seiner Bildveröffentlichung gebeten werden müsse. Dies sei nicht erfolgt und somit setzte er Frist, dass die Bilder der Personen bis zum 20.1.2020 aus der Homepage entfernt werden müssen. Dazu auch gleich die Drohung, dass andernfalls eine kostenpflichtige Abmahnung durch seine Rechtsanwältin Frau Zimmer erfolgen würde.

Das ist natürlich harter Tobak, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung Personen des öffentlichen Lebens und der Zeitgeschichte, die oft stark daran interessiert sind, überhaupt Beachtung zu finden, nicht um Zustimmung gefragt werden.

Offenbar irrt sich Herr Riethmüller in seiner Ansicht oder hat sich von der als Bedrohung genannten Rechtsanwältin Frau Zimmer zur „Thematik Fotografieren in der Öffentlichkeit“ falsch beraten lassen. Ein Rechtsexperte meint: „Und dann gibt es da noch die sogenannten Personen der Zeitgeschichte: Bilder oder Videos von Politikern oder bestimmten Personen zu besonderen Ereignissen sind demnach erlaubt!“

Die Forderung nach Herausnahme der Bilder dieser Personen und damit die gezielte Entstellung des Berichtes zur Buchvorstellung zur Thematik Heimat kommen einer Bücherverbrennung in der vergangenen Neuzeit gleich und stehen kontraproduktiv zu den Aufgaben eines seriösen Buchhändlers. Sowie am 10. Mai 1933 als in Berlin Bücher verbrannt wurden ein starker Regen niederging, sollte sich zu diesem dreisten Verhalten eine Sturzflut der Empörung durch die Kundschaft ergießen.

Da wegen der kurzen Fristsetzung von nur einem einzigen Tag die abgebildeten Personen der Öffentlichkeit nicht um Erlaubnis gefragt werden konnten und um einem Rechtsstreit mit der Rechtsanwältin Zimmer zu entgehen, wurden zur Fristwahrung die Gesichter auf den Fotos eingefärbt.

Im Weiteren wurden die genannten Personen angeschrieben und um Zustimmung innerhalb 10 Tagen zur genehmigten Bilddarstellung gebeten. Bei Zustimmung werden die Einfärbungen wieder entfernt so dass die Originale wieder sichtbar sind.

Für Herrn Riethmüller kann diese Regelung leider nicht gelten, da er schriftlich erklärte: „Weitere Emails zu diesem Sachverhalt werde ich Ihnen nicht beantworten.“

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